Wohnimmobilien
Das seit dem 01.06.2015 in Kraft gesetzte Bestellerprinzip regelt, wer bei der Vermietung von Wohnimmobilien für die Courtage aufkommen muss.
Grundsätzlich gilt: Wer uns bestellt, bezahlt uns.
Gewerbeimmobilien
Hier gilt kein Bestellerprinzip. Die Courtage wird in der Regel von dem zukünftigen Mieter komplett übernommen.
Höhe der Courtage
Die Courtage wird nach strategischer Vereinbarung mit dem Verkäufer entweder auf den Käufer und Verkäufer zu gleichen Anteilen aufgeteilt oder zur Gänze von einer Partei übernommen.
Höhe der Courtage
Wir orientieren uns an den Sätzen, die sich im jeweiligen Bundesland durchgesetzt haben. In Bayern beträgt diese Provision 6% vom Verkaufspreis (exkl. MwSt.). Diese wird in Bayern in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.
Unsere Programme für Investoren sind sehr vielseitig und eine Zusammenarbeit wird je nach Bedarf des Investors in mehreren Formen stattfinden: Als Dienstleister, Asset Manager oder als enger Investitionspartner.
Höhe der Courtage
Die Courtage wird auf Basis der Bedürfnisse unserer Investoren individuell kalkuliert und setzt sich zusammen aus festen Beträgen von Dienstleistungen oder prozentualen Anteilen an gemeinsamer Investitionen oder Renditesteigerungen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen