Neues in 2023 – Neue Gesetze im neuen Jahr
Neues in 2023 – Neue Gesetze im neuen Jahr
Was ändert sich für uns?
Ich wünsche Ihnen ein gesundes neues Jahr 2023 und hoffe Sie haben die Feiertage gut überstanden und den Jahreswechsel so verbringen können, wie Sie es sich vorgestellt haben
Gerne möchte ich Sie über die Änderungen und Anpassungen für Verbraucher informieren.
Es gibt so Einiges, was sich dieses Jahr ändert. Die Energiekrise trifft uns alle und wir werden förmlich mit Gesetzentwürfen, -anpassungen, -vorschlägen in den Medien bombardiert, daher ist das nicht mein Thema.
Ich finde spannend, dass die Kosten der Gebäudeversicherungen steigen werden. Ich zitiere: „Die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen werden voraussichtlich im kommenden Jahr fühlbar ansteigen. Auslöser ist zum einen die Flutkatastrophe im Sommer 2021 mit den daraus resultierenden Regulierungskosten der Versicherer. Rund 91.000 versicherte Wohngebäude wurden beschädigt oder zerstört. Zum anderen belastet die Rekordinflation auch die Versicherer, da bei Reparaturen die Handwerks-, Material- und Baukosten steigen. Zusätzlicher Preissteigerungsfaktor: Auch die Rückversicherer, bei denen sich Versicherungsunternehmen selber absichern, werden mit Verweis auf die hohe Inflation und zunehmende Risiken durch Naturkatastrophen, geopolitische Krisen oder Cyberattacken künftig höhere Beiträge verlangen. Betroffene sollten ihren Beitrag für die Gebäudeversicherung im Blick halten und können – nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich – den Anbieter wechseln. Sollte es Kredite geben, die über das Grundbuch des Hauses abgesichert sind, sollte ein Versicherungswechsel aber mit langer Vorlaufzeit erfolgen. Denn die Gläubiger solcher Kredite müssen der Kündigung des bestehenden Gebäudeversicherungsvertrages zustimmen.“
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/verbraucherzentrale/verbraucherrecht-finanzen-79027
Besitzer von Solaranlagen können sich 2023 freuen, denn unter anderem entfällt die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu müssen. Während einige neue Regeln durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit 2022 greifen, können ab Januar aber kleinere Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung auf Wohngebäuden steuerfrei betrieben werden. Darüber hinaus profitieren auch Photovoltaikanlagen mit bis zu 15 Kilowatt, die überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden zum Einsatz kommen.
Ich hoffe Sie fürs Erste gut informiert zu haben und wünschen Ihnen einen guten Start und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2023.
